Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Zonelight GmbH

§ 1 Allgemeines 1.Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Auftragserteilung schließt das Einverständnis des Bestellers/ Beauftragenden mit nachstehenden Bedingungen ein. Sie gelten auch dann als vereinbart, wenn die Bedingungen des Bestellers/ Beauftragenden eine abweichende Regelung beinhalten. Stillschweigen gegenüberetwaigen AGB des Bestellers/ Beauftragenden gilt in keinem Fall als Zustimmung. Insbesondere stellt die Erbringung einer Vertragsleistung kein konkludentes Einverständnis mit der AGB des Bestellers/ Beauftragenden dar. 2.Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. 3.Die Angaben zu Farben, Maßen, Gewichten und anderen technischen Eigenschaften etc. sind nur Richtwerte. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als „zugesichert“ bezeichnet haben. 4.Der Besteller verzichtet auf eine Auftragsbestätigung und erklärt sich einverstanden, dass seine Daten, soweit geschäftsmäßig notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, in der EDV und auf Papier gespeichert/ niedergeschrieben und verarbeitet werden.

§ 2 Angebote 1.Angebote sind in jeder Beziehung, sofern nicht besonders verabredet, freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Datensätze, Gewichts- Maßangaben, bzw. sonstige technische Daten, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. 2.Wir behalten uns vor, ständig unsere Produkte abweichend von den technischen Angaben in Veröffentlichungen und Datenblättern sowie Produktinformationen zu verändern. 3.An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.

§ 3 Lieferungen 1.Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Versandform wird von uns bestimmt. Besondere, vom Käufer gewünschte Versandformen gehen unabhängig vom Warenwert zu seinen Lasten. Ohne besondere Vorschriften gelten alle Sendungen unversichert. Auf Wunsch werden Lieferungen unter angemessener Prämie versichert. 2.Sollte bestellte Ware nicht vollständig verfügbar sein, so wird nach unserer Wahl ein Termin zur kompletten Lieferung abgewartet oder eine Teillieferung vorgenommen. Nach Absprache werden Rückstände gebildet. Versandkosten für Nachlieferungen werden in der Höhe berechnet, in der sie auch bei geschlossener Lieferung entstanden wären. 3.Im Falle unvorhersehbarer, die Lieferung behindernder Ereignisse sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer dadurch einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann. 4.Lieferfristen, die in den Angeboten und eventuellen Auftragsbestätigungen angegeben werden, gelten als annähernd. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch unkalkulierbaren Ereignissen eingetreten, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich zugesagten Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik oder rechtliche Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfall von Schlüsselpersonen (Krankheit etc.), sowie das verspätete Eintreffen von Zulieferungen, Material, Zubehör oder Leistungen. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferungen oder Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Angemessenen Aufarbeitungszeit hinauszuschieben oder bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Unterlieferanten eintreten. Die vor bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller/ Auftraggeber baldmöglichst mitteilen. 5.Führt die Behinderung zu einer länger als 10 Wochen dauernden Lieferverzögerung, so ist der Besteller/ Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfüllte Lieferungen/ Leistungen werden in entsprechender Höhe in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche sind in den o.g. Fällen ausgeschlossen. 6.Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers/ Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 4 Beanstandungen 1.Gibt der Inhalt einer Sendung in Bezug auf Menge, Funktion oder Beschaffenheit Anlass zur Reklamation, so ist dies binnen einer Woche nach Erhalt anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht bearbeitet werden. 2.Es muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Alle weitergehenden Ansprüche die durch Beanstandungen entstehen könnten, sind ausgeschlossen. 3.Reklamationen sind mit Kaufbeleg/ Rechnung einzusenden.

§ 5 Rücksendungen 1.Rücklieferungen, gleich aus welchem Grunde, werden von uns nur entgegengenommen, wenn sie frachtfrei erfolgen. Unfreie Rücklieferungen werden nicht entgegengenommen. 2.Unfreie Lieferungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung durch uns.

§ 6 Preise 1.Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, rein netto, exklusiv der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 2.Die Preise gelten ab Betriebsstätte Halle (Saale) und sind grundsätzlich freibleibend. Preiserhöhungen, durch etwaige Währungs/Währungskursveränderungen, berechtigt uns, ohne besondere Ankündigung zu neuen Preisen zu liefern. 3.Mit Erscheinen des/ der jeweils aktuellen Produktkataloges, Preislisten sind sämtliche zuvor genannte Preise ungültig. Sonderpreislisten heben entsprechende Preislisten nicht auf, es handelt sich hierbei um Aktionspreise, welche an bestimmte, dort genannte Kriterien/ Laufzeiten gebunden sind. Bei Widersprüchlichkeiten ist eine aktuelle Preisliste anzufordern.

§ 7 Zahlungen 1.Lieferungen erfolgen generell per Nachnahme oder Vorkasse. Nach Absprache und ausgefülltem Lastschrifteinzugsformular ist das Begleichen der Rechnungen durch Bankeinzug möglich. Sind Rechnungen aus bereits abgeschlossenen Lieferungen/ Leistungen nach Ablauf des Zahlungszieles offen, ist die Option der Lastschrift nicht mehr möglich. 2.Bei auftretender Zielüberschreitung tritt auch ohne Mahnschreiben, sofort Zahlungsverzug ein. Kommt der Besteller/ Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. A. zu fordern. Weiterhin können wir für noch ausstehende Leistungen Vorkasse verlangen, die Lieferung bis zum Ausgleich der Altforderungen zurückhalten und eine für Rechnungen eingeräumte Valuta oder Stundung aufheben. Alle Kosten der Eintreibung unserer Forderungen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen (Besteller/ Auftraggeber) 3.Der Besteller/ Auftraggeber ist uns gegenüber zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese nach Bekanntgabe rechtskräftig festgestellt wurden, oder unstreitig sind.

§ 8 Eigentumsvorbehalt 1.Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zum Erlöschen sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware als Sicherheit für unsere Forderungen an uns ab. 2.Pfändungen und andere Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte an unserer vorbehaltenen Ware sind uns sofort anzuzeigen. 3.An den uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen haben wir ein gesetzliches Pfandrecht, das wir wegen sämtlichen Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Besteller/ Auftraggeber geltend machen können. Liefern wir dem Besteller vor vollständiger Bezahlung von uns bearbeitete/ gehandelte Gegenstände aus, so überträgt er uns das Eigentum an ihnen, zur Sicherung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen.

§ 9 Schutzrechte 1.Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, sofern er Kenntnis darüber erlangt, dass eine derartige Verletzung vorliegen könnte. 2.Sind gelieferte Waren nach Vorgaben des Bestellers/ Auftraggebers angefertigt wurden, so hat dieser uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige oder zu erwartende Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

§ 10 Garantie, Gewährleistungen 1.Für unsere Produkte bieten wir eine Herstellergarantie gemäß unserer Garantiebestimmungen. Diese gilt neben der für uns zutreffenden gesetzlichen Gewährleistung. 2.Bestellungen/ Aufträge abweichend von unserer Produktpalette werden nur angenommen, wenn ein mögliches Funktionieren unsererseits angenommen werden kann. Bei Annahme und Ausführung solcher Aufträge wird jede Gewährleistung der Zusicherung von technischen Eigenschaften ausgeschlossen. 3.Reparaturen dürfen nur von uns oder von uns ausgewiesenen Firmen übernommen werden, andernfalls besteht keine Gewährleistung der Zusicherung hinsichtlich der technischen Eigenschaften des Produktes mehr. 4.Falls Eigenschaften der zu erbringenden Leistung technisch, zeitlich oder haftungsbedingt nicht umsetzbar sind, so behält sich die Zonelight GmbH vor, eine technisch oder optisch ähnliche Ausführung umzusetzen, ohne den Besteller/ Auftraggeber darüber informieren zu müssen.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand 1.Der Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus der Lieferung und Zahlung ist, Halle (Saale). 2.Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Halle (Saale), für Mahnverfahren das Mahngericht Sachsen-Anhalt Aschersleben/ Staßfurt, bzw. das für das jeweilige Verfahren zuständige Gericht. 3.Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer/ Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung anderweitiger rechtlichen Bestimmungen (EU, International) wird ausgeschlossen.

§ 12 Salvatorische Klausel 1.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich ganz oder teilweise eine rechtliche Lücke in der AGB befinden, so ist die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Regelung oder zum Ausfüllen der rechtliche Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Halle (Saale), Jan. 2018 Zonelight GmbH Otto-Eißfeldt-Straße 6 D-06120 Halle (Saale) Deutschland